Begründung sei der internationale Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung.
Dazu muss man zwei Dinge aber berücksichtigen:
- Hat noch nie der blose "Verdachtsmoment" genügt, um einen internationalen Haftbefehl zu erlassen!
- Was eigentlich Assange vorgeworfen wird ist z.B. laut deutschen und vielen anderen Staaten-Recht keine Straftat.
Deswegen ja auch der Vorwurf aus Schweden.
Assange soll Geschlechtsverkehr OHNE Kondom gehabt haben! Dies ist in Schweden strafbar und bedeutet da Vergewaltigung!!!
Demnach müsste unser Herr Schäuble auch wegen Datendiebstahls und der Benutzung der Daten aus der Schweiz, international gesucht und verhaftet werden!
Macht Euch Eure Meinung dazu!
mfg
CoolRunnings
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